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Erste Hilfe ist an Schulen Pflicht

Schulen müssen wirksame Erste Hilfe sicherstellen. Dazu gehört mehr als ein gefüllter Verbandkasten: Ein Teil des pädagogischen Personals muss ausgebildet sein und die Ausbildung regelmäßig auffrischen. Die Unfallkassen haben dazu mit den Bundesländern Vereinbarungen getroffen, die Aus- und Fortbildung an Schulen regeln.

Die Kurszeit GmbH ist von den Unfallkassen bundesweit beauftragt, Ersthelfende auszubilden. Für euch heißt das: Der Kurs, den ihr bei uns bucht, erfüllt genau die Vorgabe, die für Schulen gilt.

Welcher Kurs das ist, hängt von der Schulform ab:

  • Grundschulen buchen die Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – denselben Kurs wie Kitas und die Kindertagespflege. Geübt wird durchgehend an Notfällen mit Kindern: der Sturz auf dem Pausenhof, die Verletzung in der Sporthalle, das Kind, dem es im Klassenraum plötzlich schlecht wird.
  • Weiterführende Schulen buchen die reguläre Ausbildung in Erster Hilfe, wie sie auch Betriebe belegen. Die Erste Hilfe an Jugendlichen unterscheidet sich fachlich nicht von der an Erwachsenen.

Wer bereits ausgebildet ist, frischt im Erste-Hilfe-Training auf. Sag uns bei der Anfrage einfach eure Schulform – dann ordnen wir den passenden Kurs zu.

Kostenfrei für bis zu 20 Prozent des Kollegiums

Die Kosten trägt in aller Regel nicht die Schule, sondern der Versicherungsträger. In Nordrhein-Westfalen läuft das über ein Gutscheinverfahren: Für bis zu 20 Prozent des pädagogischen Personals übernimmt die Unfallkasse NRW alle zwei Jahre die Lehrgangskosten.

Wer dazuzählt und wer nicht: Betreuungskräfte aus dem Offenen Ganztag gelten zusammen mit den Lehrerinnen und Lehrern als pädagogisches Personal. Hausmeister und Sekretariat dagegen sind städtische Angestellte und zählen nicht dazu. Wenn sie mitmachen sollen, rechnen wir diese Plätze getrennt ab. Sag uns bei der Anmeldung, wer teilnimmt – dann ist das vorher geklärt und nicht hinterher.

Zwei Fristen, an denen es oft scheitert: Die Gutscheine solltest du rund vier Wochen vor Kursbeginn bei der Unfallkasse beantragen; sie kommen als Original mit der Post, Fax oder E-Mail gehen nicht. Nach dem Kurs müssen sie binnen acht Wochen zur Abrechnung zurück, spätestens aber bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Der Kurs kommt in die Schule

Ab 15 Teilnehmenden kommen wir zum Wunschtermin zu euch – bundesweit.

Beim Termin richten wir uns nach eurem Plan: pädagogischer Tag, Nachmittag oder Ferienrandzeit. Gebraucht wird ein Raum, in dem sich alle bewegen können; Übungsmaterial und Geräte bringen wir mit.

Welche Erste-Hilfe-Pflichten haben Kitas und Kindertagespflege?