Schulen müssen wirksame Erste Hilfe sicherstellen. Dazu gehört mehr als ein gefüllter Verbandkasten: Ein Teil des pädagogischen Personals muss ausgebildet sein und die Ausbildung regelmäßig auffrischen. Die Unfallkassen haben dazu mit den Bundesländern Vereinbarungen getroffen, die Aus- und Fortbildung an Schulen regeln.
Die Kurszeit GmbH ist von den Unfallkassen bundesweit beauftragt, Ersthelfende auszubilden. Für euch heißt das: Der Kurs, den ihr bei uns bucht, erfüllt genau die Vorgabe, die für Schulen gilt.
Welcher Kurs das ist, hängt von der Schulform ab:
Wer bereits ausgebildet ist, frischt im Erste-Hilfe-Training auf. Sag uns bei der Anfrage einfach eure Schulform – dann ordnen wir den passenden Kurs zu.
Die Kosten trägt in aller Regel nicht die Schule, sondern der Versicherungsträger. In Nordrhein-Westfalen läuft das über ein Gutscheinverfahren: Für bis zu 20 Prozent des pädagogischen Personals übernimmt die Unfallkasse NRW alle zwei Jahre die Lehrgangskosten.
Wer dazuzählt und wer nicht: Betreuungskräfte aus dem Offenen Ganztag gelten zusammen mit den Lehrerinnen und Lehrern als pädagogisches Personal. Hausmeister und Sekretariat dagegen sind städtische Angestellte und zählen nicht dazu. Wenn sie mitmachen sollen, rechnen wir diese Plätze getrennt ab. Sag uns bei der Anmeldung, wer teilnimmt – dann ist das vorher geklärt und nicht hinterher.
Zwei Fristen, an denen es oft scheitert: Die Gutscheine solltest du rund vier Wochen vor Kursbeginn bei der Unfallkasse beantragen; sie kommen als Original mit der Post, Fax oder E-Mail gehen nicht. Nach dem Kurs müssen sie binnen acht Wochen zur Abrechnung zurück, spätestens aber bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Ab 15 Teilnehmenden kommen wir zum Wunschtermin zu euch – bundesweit.
Beim Termin richten wir uns nach eurem Plan: pädagogischer Tag, Nachmittag oder Ferienrandzeit. Gebraucht wird ein Raum, in dem sich alle bewegen können; Übungsmaterial und Geräte bringen wir mit.
Welche Erste-Hilfe-Pflichten haben Kitas und Kindertagespflege?
Die Ersthelfer-Ausbildung des Kollegiums ist das eine. Seit dem Schuljahr 2026/27 kommt an Schulen mit Sekundarstufe I eine zweite Pflicht dazu: Jede Schülerin und jeder Schüler wird mindestens einmal in Klasse 7, 8 oder 9 in Wiederbelebung geschult, 90 Minuten lang. Bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 soll dafür jede Schule zehn Reanimationsphantome und zwei fortgebildete Lehrkräfte haben.
Diesen Unterricht gebt ihr selbst – wir bilden die beiden Lehrkräfte dafür aus: Wiederbelebung unterrichten.